Arbeitsgebiet Ordnungswidrigkeitenrecht
Wenn Sie Betroffener eines straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldbescheides, Fahrverbotes oder eines Bußgeldbescheides der Ordnungsämter oder des Zolls sind, können Sie mich gerne kontaktieren.
Da das Ordnungswidrigkeitenrecht eng an das Strafverfahrensrecht angelehnt ist, rate ich Ihnen vor einer anwaltlichen Beratung von einer Äußerung gegenüber den Ordnungsbehörden ab.