Arbeitsgebiet Ausländer-/ Migrationsrecht
Für unsere ausländischen Mitbürger sind die Probleme mit den Ausländerbehörden oder Botschaften oft vielfältiger Natur. Dies kann
z.B. den gewünschten Familiennachzug eines geliebten Menschen, die Erlangung eines Aufenthaltstitels oder ein Ausweisungs-/ Abschiebeverfahren nach vor allem strafrechtlicher Verurteilung betreffen. Gerade hierbei geht es oft um die existenzielle Grundlage der Betroffenen im Bundesgebiet. Dies insbesondere mit der durch die aktuelle Politik bestimmten zunehmenden Verschärfung des Ausweisungs- und Abschieberechtes.
Schwerpunktmäßig vertrete ich im Rahmen meiner täglichen Arbeit dabei Ihre Interessen gegenüber Botschaften, örtlichen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten bei Fragen und Problemen in den Bereichen:
- Erteilung von Visa
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
- Unbefristete Aufenthaltstitel
- Freizügigkeitsrecht/ EU
- Assoziationsrechtliche Aufenthaltsrechte nach ARB 1/80
- Ausweisungsverfahren
Im Weiteren auch im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechtes.
Ferner berate ich vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern. Dies betrifft u.a. Fragen zur Vermeidung illegaler Ausländerbeschäftigung (Compliance-Beratung) und die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeiten-verfahren beim Vorwurf illegaler Ausländerbeschäftigung.
Ich weise ergänzend darauf hin, dass aus Kapazitätsgründen Fälle des allgemeinen Asylrechts gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit nur in ausgewählten Einzelfällen übernommen werden können.
© 2024 Rechtsanwalt Thomas Leutheuser · Peuntgasse 3 · 90402 Nürnberg · Telefon: 0911 / 23 73 36 44 ·
Links