Arbeitsgebiet Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht ist es der Kern meiner Tätigkeit, Sie in allen Deliktsbereichen des Strafrechts in allen Stadien eines Strafverfahrens zu verteidigen.

Der Erstkontakt mit den Ermittlungsbehörden kann in vielfältiger Weise und für den Betroffenen oft überraschend erfolgen. Man erhält z.B. mit der Post eine sogenannte Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, in welcher sich nur in der Betreffzeile die Art des vorgeworfenen Delikts entnehmen lässt. Oder Sie befinden sich in Ihrer Wohnung und plötzlich steht eine Wohnungsdurchsuchung an. Im schlimmsten Fall wird Ihnen oder einem nahestehenden Menschen ein Haftbefehl eröffnet und man befindet sich bis zur Vorführung beim Ermittlungsrichter im Polizeigewahrsam.

In allen Fällen kann ich Ihnen nur den dringenden Rat geben umgehend einen Strafverteidiger Ihrer Wahl zu kontaktieren und vorerst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Niemand ist rechtlich verpflichtet, einer polizeilichen Ladung zur Beschuldigtenvernehmung Folge zu leisten oder Angaben zum vorgeworfenen Delikt zu machen.


Ich werde sodann gerne unverzüglich die weitere Verteidigung mit Ihnen besprechen bzw. Sie oder Ihren Bekannten in der Haftanstalt zur Beratung aufsuchen.
Natürlich übernehme ich Ihre Verteidigung auch im Berufungs- oder Revisionsverfahren.

Sollten Sie sich aus finanziellen Gründen einen Wahlverteidiger nicht leisten können, kann ich Ihre Verteidigung auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung übernehmen. Gerne informiere ich Sie, ob die Voraussetzungen hierfür in Ihrem Fall vorliegen.


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